Kleines Geburts-Glossar
Episiotomie (auch Dammschnitt): Durchschneiden des Dammes, der Haut und der Muskelschichten zwischen Vagina und Anus um den Geburtskanal zu erweitern.
Evidenz-basierte Studien zeigen, dass routinemässige Episiotomien keine Vorteile bieten und das natürliche Reißen (ohne Eingriff) für eine problemlosere Wundheilung von Vorteil ist.
In den allermeisten Fällen fällt dieser Eingriff unter „gynäkologische Gewalt bei der Geburt“; vor allem, wenn kein eindeutiges, klares Einverständnis der Frau nach Aufklärung über Nutzen und Risiken vorliegt.
Kristeller Handgriff (fr.: expression abdominale): eine Technik, die kurz vor der Geburt des Kopfes angewandt wird, bei der ein Geburtshelfer*in mit Druck auf die Bauchdecke der gebärenden Frau das Baby zum schnelleren Austreiben bewegen möchte. Dieser Akt ist sehr schmerzvoll und hinterlässt häufig schwerwiegende psychische Traumata bei der Frau oder gar bei den Eltern. Auch die Risiken für Geburtsverletzungen, sowohl bei der Mutter wie auch beim Baby, sind hoch.
Zudem liegen keine evidenz-basierten Studien vor, die den Sinn oder die Effizienz dieses Eingriffs bestätigen. Dieser Eingriff ist sehr umstritten und in vielen Ländern verboten.
Die Eipollösung (auch Zervix-Stripping) (fr.: décollement des membranes) ist ein mechanisches Verfahren zur Geburtseinleitung, bei dem die Eihaut der Fruchtblase per Hand von der Gebärmutterwand gelöst wird. Dazu führt ein Arzt oder eine Hebamme einen Finger in den Gebärmutterhals ein (meistens sehr schmerzvoll), um die Eihaut in diesem Bereich abzulösen.
Leider berichten in Luxemburg viele Frauen, dass der Facharzt oder die Hebamme eine Eipollösung vorgenommen haben, ohne vorher zu fragen bzw. aufzuklären. Das ist absolut nicht erlaubt, denn jede Frau darf selber entscheiden, ob sie eine Geburtseinleitung wünscht.
Blasenöffnung (fr.: ouverture de la poche d’eaux – amniotomie): in manchen Fällen wird zum Vorantreiben der Geburt eine Blasenöffnung vorgeschlagen, wobei die dünne Haut, die das Baby umgibt, geöffnet wird. Es gibt nur ungenügend wissenschaftliche Nachweise zu der Wirksamkeit dieses Eingriffs. Sie hat allerdings einen Preis: falls das Baby nicht bald danach geboren wird, besteht für das Kind das Risiko einer Infektion.
Oxytocin: das Liebeshormon das bei der Geburt und beim Stillen in extrem hohen Mengen ausgeschüttet wird und einen erheblichen Beitrag zur komplikationsfreien Geburt leistet, und zur Mutter-Kind-Bindung.
Synthetisches / künstliches Oxytocin: ein Medikament, das die Wirksamkeit des natürlichen Oxytocins nachzuahmen versucht. Es wird zur künstlichen Geburtseinleitung eingesetzt.
Wehentropf: hierbei handelt es sich um die Verabreichung vom Wirkstoff Oxytocin, der durch einen Tropf direkt ins Blut fliesst. Diese Infusion wird in der Geburtsmedizin zur medikamentösen Einleitung der Geburt eingesetzt.
Das synthetische Oxytocin hat eine andere Wirksamkeit als das natürliche Hormon Oxytocin, das vom Köper in grossen Mengen bei der Geburt freigesetzt wird.
Die künstliche Verabreichung kann folgende Nebenwirkungen herbeiführen: Uterusüberstimulation, zu starke Wehen, Atmungsbeeinträchtigungen des Neugeborenen, Abfall des Blutdrucks, Abfall der fetalen Herztöne,… bei diesen Nebenwirkungen ist in den häufigsten Fällen ein Kaiserschnitt die Folge.
Der natürliche Hormoncocktail sorgt für eine komplikationsfreie Geburt und eine starke ungestörte Mutter-Kind-Bindung. Aus diesem Grund und weil ungenügend langfristiges medizinisches Wissen vorliegt, wird das Eingreifen durch synthetische Hormone in den sehr sensiblen natürlichen Hormonhaushalt während der Geburt, von einigen Wissenschaftlern kritisch bewertet.
Es besteht der Verdacht, dass künstliche Hormone im Zusammenhang mit postnatalen Depressionen stehen.
Wenn Sie Bedenken haben, dann fragen Sie vor jeder vaginalen Untersuchung oder Verabreichung von Medikamenten, was genau gemacht wird. Wenn Sie Schmerzen haben, dann forderen Sie den Arzt oder die Hebamme auf, aufzuhören. Bei einer Routineuntersuchung sind schmerzhafte Eingriffe nicht nötig und ohne Aufklärung nicht akzeptabel.
Auszug aus der Europäische Menschenrechtskonvention: « Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. » Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen.
(Artikel aus der „baby info“ 02/2021)
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